Binnenschifffahrtsgesetz (BinSchG) — ⇡ Beförderungsvertrag … Lexikon der Economics
Abkürzungen/Gesetze und Recht — Eine Liste von Abkürzungen aus der Rechtssprache. Inhaltsverzeichnis A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z A … Deutsch Wikipedia
Beförderungsvertrag — Ein Beförderungsvertrag ist eine spezielle Form des schuldrechtlichen Vertrags über die Beförderung von Personen oder Gegenständen (Gütern). Als Beförderungsvertrag im engeren Sinne wird meist der Personenbeförderungsvertrag angesehen. Zur… … Deutsch Wikipedia
Löschzeit — Löschzeit, die im Seefrachtgeschäft (s. Befrachtungsvertrag) dem Empfänger zur Ausladung (Löschung) zu gewährende Frist. Bezüglich ihres Beginns und ihrer Dauer gelten ähnliche Bestimmungen wie bezüglich der Ladezeit (s. Frachtgeschäft II) Ohne… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Binnenschiffahrtsgesetz — Basisdaten Titel: Gesetz betreffend die privatrechtlichen Verhältnisse der Binnenschifffahrt Kurztitel: Binnenschifffahrtsgesetz Abkürzung: BinSchG Art: Bundesgesetz Geltungsberei … Deutsch Wikipedia
Straßburger Übereinkommen über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschiffahrt — Das Straßburger Übereinkommen über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt vom 4. November 1988 soll das Recht der Haftungsbeschränkung in der Binnenschiffahrt, insbesondere auf Rhein und Mosel, vereinheitlichen. Inhaltsverzeichnis… … Deutsch Wikipedia
Fracht — Frachtgut; Ladegut * * * Fracht [fraxt], die; , en: zu befördernde Last, Ladung [eines Schiffes oder Flugzeuges]: Fracht an Bord nehmen; eine gefährliche, kostbare, giftige, radioaktive, wertvolle Fracht; die Fracht befördern, ein , ausladen,… … Universal-Lexikon
Binnenschifffahrt — Bịn|nen|schiff|fahrt 〈f. 20; unz.〉 Schifffahrt auf Binnenwasserstraßen * * * Bịn|nen|schiff|fahrt, die: Schifffahrt auf Binnengewässern. * * * Binnenschifffahrt, die Schifffahrt auf Binnengewässern (Flüssen, Binnenseen, Kanälen). Indem die… … Universal-Lexikon
Liegegeld — Lie|ge|geld 〈n. 12〉 Entschädigung, die dem Schiffer zu zahlen ist, falls er über die Ladezeit hinaus auf Ladung warten muss * * * Liegegeld, Schiffsfrachtrecht: vom Absender dem Verfrachter (Frachtführer) zu zahlende Vergütung, wenn Letzterer… … Universal-Lexikon
Personenverkehr — Per|so|nen|ver|kehr 〈m. 1; unz.〉 Beförderung von Personen durch Verkehrsmittel; Ggs Güterverkehr * * * Per|so|nen|ver|kehr, der (Verkehrsw.): der Personenbeförderung dienender Verkehr. * * * Personenverkehr, Beförderung von Personen mit… … Universal-Lexikon